1.7. Die Gesuchsgegnerin wird vorsorglich verpflichtet, im Tweet «[…]» auf ihrem X-Account (vormals «Twitter») ZZ vom tt.mm.jjjj die Portraitaufnahme des Gesuchstellers 1 zu löschen und im verlinkten Artikel sämtliche Änderungen gemäss Ziff. 1.1 vorstehend vorzunehmen. -5- 1.8. (Gesuchsbeilage 1a [französischer Artikel]) Die Gesuchsgegnerin wird vorsorglich verpflichtet, folgende Passagen aus ihrem Online-Artikel „[…]» von tt.mm.jjjj ([…]) zu löschen: a.- e. […]