1.4. Die Gesuchsgegnerin wird vorsorglich verpflichtet, folgende Kommentare zum vorgenannten Online-Artikel zu löschen: […] 1.5. […] 1.6. Die Gesuchsgegnerin wird vorsorglich verpflichtet, im Tweet «[…]» auf X (vormals «Twitter») vom tt.mm.jjjj die Portraitaufnahme des Gesuchstellers 1 auf ihrem X-Account ZZ zu löschen und im verlinkten Artikel sämtliche Änderungen gemäss Ziff. 1.1. vorstehend vorzunehmen.