2.5. Mit Eingabe vom 27. Juni 2024 reichten die Kläger eine Stellungnahme zu den Dupliknoven ein. -4- 2.6. Mit Eingabe vom 15. Juli 2024 reichte die Beklagte eine Stellungnahme ein. 2.7. Mit Eingaben vom 22. resp. 25. Juli 2024 nahmen die Parteien erneut Stellung. 2.8. Mit Entscheid vom 14. August 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen: " 1. Die superprovisorische Verfügung des Präsidiums des Zivilgerichts Zofingen vom 4. März 2024 wird wie folgt vorsorglich bestätigt: