12. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils die entsprechenden Anträge bei der Schweizerischen Mediendatenbank AG, der Swissdocs AG, der GBI- Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH und der Google Switzerland GmbH zu stellen (nötigenfalls unter Beilage des Urteils), damit die gemäss Ziffer 1–11 vorstehend gelöschten oder abgeänderten Passagen auch aus bzw. in den Versionen des Artikels in den Mediendatenbanken SMD, Swissdocs und Genios sowie aus der Inter- net-Suchmaschine Google, inkl. Google-Index und Google-Cache, ge-