6. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, den Tweet «[…]» auf X (vormals «Twitter») vom tt.mm.jjjj mitsamt Portraitaufnahme des Gesuchstellers 1 auf ihrem X-Account ZZ zu löschen und im verlinkten Artikel sämtliche Änderungen gemäss Ziff. 1-3 vorstehend vorzunehmen. 7. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, im Tweet «[…]» auf ihrem X- Account (vormals «Twitter») ZZ vom tt.mm.jjjj die Portraitaufnahme des Gesuchstellers 1 zu löschen und im verlinkten Artikel sämtliche Änderungen gemäss Ziff. 1-3 vorstehend vorzunehmen.