2. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, das Foto des Gesuchstellers 1 (1/8) [=Kläger 1] aus ihrem vorgenannten Online-Artikel zu löschen. 3. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, unter dem vorgenannten On- line-Artikel bei der Verlinkung («Das könnte dich auch interessieren») zum nachgenannten Online-Artikel über dem Link-Text «[…]» das Foto des Gesuchstellers 1 zu löschen. 4. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, folgende Kommentare zum vorgenannten Online-Artikel zu löschen: a) – e) […] 5. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, in ihrem Instagram-Post […] zu löschen.