Laut den Angaben des Klägers an der Verhandlung vom 21. Februar 2024 hat die (bebaute) Liegenschaft einen Wert von "Fr. 1.4 Mio. oder Fr. 1.5 Mio." und die Hypothek beträgt (nur) Fr. 585'000.00 (act. 56 f.). Im Lichte dieser Zahlen ist davon auszugehen, dass dem Kläger von seinem anteiligen Verkaufserlös selbst nach Bezahlung der Fr. 23'000.00 gemäss Ziff. 7 der im Scheidungsurteil genehmigten Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, unter Berücksichtigung eines angemessenen Notgroschens und unter der Hypothese,