_ fokussiert – verfängt nicht und lässt zudem seine Behauptung, im Sommer seien nur sehr wenige Stellen ausgeschrieben gewesen, als unglaubwürdig erscheinen. Der anwaltlich vertretene Kläger hat ab Ende August 2024 bis dato keine weiteren Stellenbemühungen mehr dokumentiert, was als beweisbelasteter Partei zu seinen Ungunsten zu werten ist (E. 1 oben). Für den rund achtmonatigen Zeitraum seit 15. Februar 2024 sind damit 67 Bewerbungen ausgewiesen. Die insgesamt 132 Bewerbungen vom 1. April 2023 bis heute entsprechen im Monatsdurchschnitt rund 7 Bewerbungen.