1. April 2023 (Arbeitslosigkeit) bis 6. November 2023 (Aussteuerung) Für diesen ca. 7-monatigen Zeitraum hat der 59 "Bewerbungen" aufgelistet (Gesuchsbeilage 11). Die Beklagte wendet allerdings zurecht ein, dass die als separate Bewerbungen aufgeführten, weiteren Schritte in den bereits laufenden Bewerbungsprozessen (April: 2x E._____; Mai: 3x E._____; Juni: 2x E._____; September: 3x E._____; Oktober: 2x G._____ AG) und die als Bewerbung vermerkte "Auffrischung Netzwerk" (April) nicht mitgezählt werden können. Dasselbe gilt für die Übermittlung des CV in eine Datenbank (Mai: Michael Page) und die Empfehlung ("Referral") durch einen Geschäftspartner (Juni: H._____).