Trotzdem sind ältere Arbeitslose im Vergleich zu jüngeren Alterskategorien aber nur leicht überproportional von Aussteuerungen betroffen. Folgerichtig hat die Vorinstanz erwogen, dass der Kläger im Jahr 2022 mit 53 Jahren eine Anstellung bei der C._____ AG gefunden hat und dass ihm die Stelle bei der D._____ AG angeboten wurde; Zweifel an seiner "beruflichen Integrationsfähigkeit" vermag der Kläger nicht glaubhaft zu machen. 4.2.3. Aus den eingereichten Unterlagen ergibt sich betreffend die Arbeitssuchbemühungen des Klägers das folgende Bild: