4.2.2. Der Kläger bringt vor, er sei aufgrund seines Alters nicht in der Lage, eine neue Anstellung zu finden. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass gemäss dem Bericht "Ältere Arbeitslose (50+)" des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO vom 1. Juni 2022 (vgl. www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitslosenversicherung/arbeitslosigkeit/aeltere_arbeitnehmende.html ) ältere Arbeitnehmer nicht stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind als die jüngeren Alterskategorien. So liegt gemäss dem genannten Bericht die Arbeitslosenquote der Älteren (50+) seit Anfang der 1990er-Jahre konstant - 10 -