Dass es (wie der Kläger vorbringe) während der Sommerferien weniger offene Stellen gegeben habe, werde bestritten; sein Engagement habe ab Mai 2024 deutlich nachgelassen, weil er auf eine Anstellung bei F._____ gehofft habe. Anstatt sich auf die Stellensuche zu konzentrieren, kandidiere er als […]. Das Verhalten des Klägers und seine Suchbemühungen erinnerten stark an sein Prozessverhalten im Scheidungsverfahren, wo er sein Einkommen während des Verfahrens tief gehalten habe, um kaum geschieden innert kürzester Zeit eine deutlich besser entlöhnte Anstellung anzunehmen (Berufungsantwort, S. 2 ff.).