Die Vorinstanz begründe nicht, wie er Fr. 11'998.00 erzielen könne. Es sei notorisch, dass ältere Arbeitnehmer Schwierigkeiten haben könnten, "binnen nützlicher Frist" eine neue Stelle zu finden. Zudem sei er für Tätigkeiten im mittleren Kader oder gar ohne Kaderfunktion überqualifiziert. Es gäbe keinen Grund, ihm ohne Übergangsfrist ein hypothetisches Einkommen anzurechnen. Vom 21. Februar 2024 (Verhandlung) bis 21. August 2024 (Berufung) habe er sich ca. 90x beworben, im Monatsdurchschnitt 15x.