Die Chancen des Klägers auf dem Arbeitsmarkt seien intakt. Nachdem er nach der Scheidung jeweils mehr verdient habe als gemäss Scheidungsurteil, müsste es ihm bei genügenden Suchbemühungen möglich gewesen sein, zumindest Fr. 11'998.00 zu verdienen (angefochtener Entscheid, E. 4.2). Weil er sich im Hinblick auf die Aussteuerung im November 2023 zu wenig um eine Stelle bemüht habe, sei dem Kläger ein hypothetisches Einkommen in der Höhe des im Scheidungsurteil festgehaltenen anzurechnen.