2. 2.1. Am 29. November 2023 reichte der Kläger beim Bezirksgericht R._____ eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils (OF.2023.180) sowie ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen für die Dauer des Hauptverfahrens ein. In seinem Gesuch beantragte er u.a. die sofortige Sistierung seiner ihm mit Scheidungsurteil auferlegten Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Beklagten für die Dauer des Hauptverfahrens. 2.2. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2023 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung des Gesuchs um Erlass von vorsorglichen Massnahmen.