1. Mit Scheidungsurteil des Bezirksgerichts Q._____ vom 16. Juli 2019 wurde die Ehe der Parteien geschieden und der Kläger zur Bezahlung von nachehelichem Unterhalt an die Beklagte von monatlich Fr. 3'800.00 ab Rechtskraft des Urteils bis 31. März 2024, Fr. 5'000.00 vom 1. April 2024 bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters des Klägers und Fr. 1'500.00 ab Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters des Klägers bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters der Beklagten verpflichtet (Ziff. 4 der genehmigten Vereinbarung über die Scheidungsfolgen).