2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 24. Mai 2024 beim Bezirksgericht Zofingen das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 27. März 2024 dem Beklagten zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am tt.mm.2024 wie folgt: " 1. Über B._____, […], wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, xx:xx Uhr, der Konkurs eröffnet.