Wenn aber der Gesuchsteller über kein Einkommen verfüge, sei es schlicht und einfach ausgeschlossen, dass ein Überschuss resultiere, und zwar egal, wie hoch die finanziellen Verpflichtungen seien. Selbst wenn die Lebenshaltungskosten bei Fr. 0.00 wären, würde kein Überschuss resultieren. Gemäss Protokoll verfüge der Gesuchsteller über kein realisierbares Vermögen.