Gerichtsferien versendet werden können. Massgebend ist einzig, dass sie mit Zustellungen rechnen musste, da sie das Prozessverhältnis erst kurz zuvor begründet hatte. Der Einwand der Klägerin, dass alle Mitarbeiter ferienabwesend gewesen sein sollen, ist deshalb auch unbehelflich, muss diese doch dafür besorgt sein, dass Zustellungen entgegengenommen werden können. Kann die Klägerin dies nicht gewährleisten, geht das zu ihren Lasten.