Eine genaue Erstreckungsdauer beantragte sie nicht (act. 1). Nachdem der monatliche Mietzins Fr. 8'000.00 beträgt (act. 6) und gerichtsnotorisch ist, dass Mieter eine Erstreckung des Mietverhältnisses um mehr als einen Monat erreichen wollen, ist von einem Fr. 10'000.00 übersteigenden Streitwert auszugehen. Das Rechtsmittel der Klägerin ist demnach als Berufung zu behandeln.