1. 1.1. Die Klägerin (ehemals C._____ AG) als Mieterin und die Beklagte als Vermieterin schlossen am und per 1. Januar 2023 einen Mietvertrag über das Mietobjekt Geschäftsräume, […]. 1.2. Die Beklagte sprach gegenüber der Klägerin am 11. Juni 2024 unter Verwendung des amtlichen Formulars per 31. Dezember 2024 die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs aus. 2. 2.1. Die Klägerin reichte am 12. Juli 2024 bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Bremgarten (nachfolgend: Schlichtungsbehörde) ein Schlichtungsgesuch gegen die Beklagte ein und ersuchte um Erstreckung des Mietverhältnisses.