" 1. Den Gesuchstellern wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 15. Januar 2024) für Fr. 6'524.50 nebst Zins von 5.00 % seit dem 13. Januar 2024 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. 2.1. Der Gesuchsgegner hat den Gesuchstellern die vorgeschossenen Gerichtskosten von Fr. 300.00 zu ersetzen. 2.2. Die Gesuchsteller sind berechtigt, die Betreibungskosten von Fr. 73.80 von den Zahlungen des Gesuchsgegners vorab zu erheben. -3-