2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsbegehren vom 6. Juni 2024 beantragten die Kläger beim Gerichtspräsidium R._____ für die in Betreibung gesetzte Forderung (ohne Gebühren) Rechtsöffnung. 2.2. Mit Gesuchsantwort vom 27. Juni 2024 beantragte der Beklagte die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.3. Mit Eingabe vom 5. Juli 2024 hielten die Kläger an ihren Anträgen fest. 2.4. Mit Entscheid vom 31. Juli 2024 erkannte das Bezirksgericht R._____, Präsidium des Zivilgerichts: