5. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltliche Rechtspflege wird gutgeheissen, soweit es in Bezug auf die Gerichtskosten nicht zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben wird. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird ihm Rechtsanwalt Damian Wehrli, R._____, bestellt. 6. Das Gesuch der Klägerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen. Als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird ihr Rechtsanwältin Anna Stöckli, S._____, bestellt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)