auf die Urteile des Bundesgerichts 5A_340/2021 vom 16. November 2021 E. 1 [Abänderung von Volljährigenunterhalt], 5A_224/2016 vom 13. Juni 2016 E. 1.3 [Kindesunterhalt] und 5A_139/2010 vom 13. Juli 2010 E. 1.1 [Unterhaltszahlungen im Rahmen eines Eheschutzes]). Vorliegend lag im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils ein monatlicher Unterhaltsbetrag von Fr. 1'414.00 im Streit (Kinderunterhalt gem. Klägerin Fr. 1'774.00 + Ehegattenunterhalt gem. Klägerin Fr. 393.00 – Kinderunterhalt gem. Beklagtem Fr. 753.00 – Ehegattenunterhalt gem. Beklagtem Fr. 0.00]). Die Streitwertgrenze ist bei Weitem erreicht. Da auch die weiteren Rechtsmittelvoraussetzungen der Berufung, insbesondere be-