1.3. Am 29. April 2024 fand vor dem Gerichtspräsidium Q._____ die Verhandlung statt. In ihrer Replik beantragte die Klägerin (u.a.), der Beklagte sei zu verpflichten, ihr ab Mai 2024 für C._____ monatlich Fr. 1'774.00 (zzgl. Kin- der-/Ausbildungszulagen) und ihr persönlich Fr. 393.00 zu bezahlen. Der Beklagte hielt in der Duplik an seinen Anträgen fest. Anschliessend wurden die Parteien befragt.