3. Die Stadtpolizei Aarau erhält nach Ablauf der obigen Frist auf Verlangen der Gesuchsteller durch das Präsidium des Zivilgerichts Aarau den entsprechenden Auftrag. -3- 4. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 800.00, werden den Gesuchsgegnern auferlegt. Sie werden mit den Vorschüssen der Gesuchsteller von Fr. 800.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegner den Gesuchstellern solidarisch Fr. 800.00 direkt zu ersetzen haben. 5. Die Gesuchsgegner werden verpflichtet, den Gesuchstellern eine Parteientschädigung von Fr. 50.00 zu bezahlen."