" 1. In Gutheissung des Gesuchs wird festgestellt, dass das Mietverhältnis per 31. Mai 2024 aufgelöst und die Ausweisung der Gesuchsgegner ab diesem Zeitpunkt zulässig ist. 2. Die Gesuchsgegner werden verpflichtet, das Mietobjekt an der […] bis zum 5. August 2024 zu räumen und vertragsgemäss zu verlassen. Im Unterlassungsfalle werden sie auf Begehren der Gesuchsteller durch das Präsidium des Zivilgerichts Aarau polizeilich ausgewiesen.