2.4. 2.4.1. Der Gesuchsteller beantragte mit Klage vom 4. Dezember 2023 bei der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Er begründete dies damit, dass er seit Januar 2020 in Haft sei bzw. aktuell eine psychiatrische stationäre Massnahme absolviere. Er verfüge weder über Vermögen noch Einkommen. Ferner seien seinerseits erhebliche Steuer- und Alimentenschulden offen. Der Gesuchsteller habe angeordnete Unterhaltsbeiträge für seine Ehefrau und Tochter nicht -6-