2.2. Der Gesuchsteller brachte dagegen vor, seit Januar 2020 sei er in Haft und zurzeit im Rahmen des Massnahmenvollzuges untergebracht. Aufgrund der vom Bezirksgericht Aarau angeordneten stationären psychiatrischen Massnahme habe er weder Einkommen noch Vermögen. Ferner -4-