"1. In Aufhebung der Entscheide des Gerichtspräsidiums Aarau vom 20. Dezember 2023 und 15. Januar 2024 sei dem Beschwerdeführer im Verfahren VZ.2023.26 vor dem Bezirksgericht Aarau die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen, auf die Erhebung eines Kostenvorschusses zu verzichten und der unterzeichnete Rechtsvertreter sei als unentgeltlicher Rechtsvertreter des Beschwerdeführers zu bestimmen.