1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beantragte mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 bei der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau im Rahmen des von ihm gegen B._____ (nachfolgend: Beklagter) angehobenen Verfahrens betreffend Genugtuung/Schadenersatz die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 20. Dezember 2023 ab. Mit Verfügung vom 15. Januar 2024 forderte sie den Gesuchsteller dazu auf, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von Fr. 1'120.00 zu bezahlen.