1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes C._____ vom 7. März 2024 für eine Forderung von insgesamt Fr. 15'317.90 (nebst Zins zu 5 % seit dem 7. März 2024 auf den Betrag von Fr. 14'111.70). Gegen diesen ihm am 15. April 2024 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Am 17. Mai 2024 (Postaufgabe) ersuchte die Klägerin beim Präsidium des Bezirksgerichts Baden um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 15'189.40 (nebst Zins). 2.2. Am 7. Juni 2024 (Postaufgabe) reichte der Beklagte eine Stellungnahme ein.