2.2. Mit Verfügung vom 4. Juni 2024 eröffnete die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg das Nachzahlungsverfahren und forderte die Gesuchsgegnerin dazu auf, innert 20 Tagen sämtliche Unterlagen über ihre Einkom- mens- und Vermögensverhältnisse (inkl. denjenigen ihres Ehegatten oder Partners) sowie Auslagen (inkl. denjenigen des im selben Haushalt lebenden Ehegatten) beizubringen und mitzuteilen, wie sie die Forderung zu begleichen gedenke. Zudem wurde die Gesuchgegnerin darauf aufmerksam gemacht, dass bei Nichtbeachten der vorgenannten Frist davon ausgegangen werde, dass sie in der Lage sei, den Betrag von Fr. 4'558.05 in monatlichen Raten à Fr. 200.00 zu bezahlen.