Gegenstand Nachzahlungsverfahren -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Gesuchsgegnerin wurden im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege mit Entscheiden des Gerichtspräsidiums Lenzburg SF.2015.43 vom 23. Oktober 2015 (Fr. 3'208.05) und OF.2017.15 vom 7. Juni 2017 (Fr. 1'350.00) Gerichts- und Anwaltskosten im Umfang von insgesamt Fr. 4'558.05 vorgeschossen. 2. 2.1. Am 29. Mai 2024 ersuchte der Gesuchsteller beim Bezirksgericht Lenzburg um Eröffnung eines Nachzahlungsverfahrens gegen die Gesuchsgegnerin unter Anordnung der Nachzahlung für den Betrag von Fr. 4'558.05.