Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erkannte am 15. Mai 2024: " 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm.2023) für den Betrag von Fr. 7'000.00 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet, so dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin Fr. 300.00 direkt zu ersetzen hat.