In diesem dem Beklagten bereits im Dezember 2022 zugestellten Vertragsentwurf war sodann in Ziff. 6 auch ausdrücklich von einer aktuellen Überschuldung der C._____ AG sowie unmittelbar erforderlichen Sanierungshandlungen die Rede. Der Konkurs der F._____ AG erfolgte sodann im Februar 2023 (Beilage 6 zur Stellungnahme des Beklagten vom 22. März 2024) und somit Monate vor dem Abschluss des zweiten Aktienkaufvertrags der Parteien vom 14. August 2023. Vor diesem Hintergrund hätte vom Beklagten erwartet werden dürfen, dass er sich noch vor Abschluss des Kaufvertrags vom 14. August 2023 näher über die finanzielle Situation des C.___