3.5.1.3. Der Beklagte bringt vor, er sei sich zu keinem Zeitpunkt vollständig über die finanzielle Situation der C._____ AG im Klaren gewesen. Insbesondere sei ihm zu keinem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass der Kläger die ihm mit erstem Aktienkaufvertrag vom 18. Dezember 2022 weiterverkauften Aktien der C._____ AG erst kurz davor selbst erworben habe und über die vormalige Aktieninhaberin, die F._____ AG, im Februar 2023 der Konkurs eröffnet worden sei (act. 20 f.; Beschwerdeantwort Rzn. 27 ff. und 33 ff.).