__ AG erstellten Bilanz 2022 (rund 28 Mio. Franken). Der Beklagte macht indessen nicht geltend, dass die in der Wertberechnung des Klägers erwähnten Kaufangebote in der Höhe von 34.5 Mio. Franken im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bestanden hätten. Auch die in der Berechnung des Erlöses aus der "Abwicklung der Baumassnahme" aufgeführten einzelnen Positionen werden vom Beklagten nicht mit einem Wort in Abrede gestellt. Nach Gesagtem ist daher entgegen den Ausführungen des Beklagten ausgewiesen, auf welchen konkreten Parametern die Wertberechnung des Klägers vom 4. Juli 2023 basierte.