Die vom Kläger erstellte Wertberechnung der Aktien der C._____ AG vom 4. Juli 2023 (Beilage 4 zur Stellungnahme des Beklagten vom 22. März 2024) führt einen Gesamtwert der Aktien von über 6 Mio. Franken auf. Dieser Gesamtwert wird durch die Summe eines möglichen Erlöses aus dem Verkauf der Liegenschaft der C._____ AG und eines Erlöses aus der "Abwicklung der Baumassnahme" berechnet. Hinsichtlich des Erlöses aus dem Verkauf der Liegenschaft werden bei der Wertberechnung des Klägers einem möglichen Verkaufspreis die derzeitigen Belastungen der Liegenschaft gegenübergestellt.