stands, insbesondere beim Unternehmenskauf, in: SZW 2017 S. 112, S. 115). 3.5. 3.5.1. 3.5.1.1. Mit Vertrag vom 18. Dezember 2022 verkaufte der Kläger dem Beklagten 50 % der Aktien der C._____ AG zu einem Kaufpreis von Fr. 75'000.00 (Beilage 3 zur Stellungnahme des Beklagten vom 22. März 2024). Mit dem als Rechtsöffnungstitel ins Recht gelegten (zweiten) Vertrag vom 14. August 2023 (Gesuchsbeilage 1 ) erfolgte der Verkauf der restlichen 50 % der Aktien der C._____ AG vom Kläger an den Beklagten.