Der Jahresabschluss 2022 der E._____ AG halte auch fest, dass der Jahresabschluss nur auf der Grundlage der erhaltenen Unterlagen und Informationen der vormaligen Treuhänderin erstellt worden sei. Da diese Treuhänderin jedoch gemäss vorerwähnter E-Mail-Korrespondenz lediglich mangelhafte und nicht vollständige Unterlagen gehabt habe, habe der Beklagte auch nie tatsächliche und vollständige Kenntnis der finanziellen Lage der C._____ AG gehabt (Beschwerdeantwort Rzn. 27 ff.).