Der von der E._____ AG erstellte Jahresabschluss 2022 beweise entgegen dem Vorbringen des Klägers, dass der Beklagte gerade keine genaueren Kenntnisse der finanziellen Situation der C._____ AG gehabt habe. Der Auftrag an die E._____ AG sei Mitte Dezember 2022 und somit zeitgleich mit dem Abschluss des Aktienkaufvertrages vom 18. Dezember 2022 erteilt worden. Der Auftrag sei sodann nur erfolgt, weil die vormalige Treuhänderin einen fehlerhaften und untauglichen Jahresabschluss 2021 erstellt habe. Dem Beklagten seien die Buchhaltungsunterlagen nicht zur Verfügung gestanden. Der E-Mail-Korrespondenz vom 10. bis 24. Februar 2023 zwischen dem Beklagten, den Rechtsanwälten G.___