___ AG, so auch über deren Geschäftsbücher der Jahre 2020 bis 2022, gehabt. So enthalte der vom Beklagten selbst eingereichte, von der E._____ AG am 11. Dezember 2023 verfasste und an den Beklagten adressierte Bericht zum Jahresabschluss 2022 der C._____ AG in Ziff. 1.1 einen Passus, wonach die Berichterstatterin vom Kläger und vom Beklagten zur Erstellung eines bereinigten Zwi- schen- und Jahresabschlusses beauftragt worden sei. Zudem sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Verwaltungsrat für die Buchführung und die Erstellung der Jahresrechnung verantwortlich sei. Einziger Verwaltungsrat der C._____ AG sei seit 13. Dezember 2022 sodann der Beklagte gewesen.