III/3 des Kaufvertragsentwurfs). Nach dem Verkauf der Geschäftsliegenschaft würden die Aktiven gemäss provisorischer Bilanz per Ende Mai 2024 somit noch Fr. 1'758'617.75 (= Fr. 2'757'160.10 ./. Fr. 1'160'250.00 + Fr. 161'707.65) betragen, während sich das relevante Fremdkapital auf Fr. 2'090'033.98 (= Fr. 3'039'926.33 ./. Fr. 222'100.00 ./. Fr. 727'792.35) reduzieren würde. - 12 - Der Verkauf der Geschäftsliegenschaft vermöchte die Überschuldung der Gesuchstellerin daher nicht zu beseitigen.