4.2.2. Die Gesuchstellerin machte vor Vorinstanz geltend, infolge einer missglückten Nachfolgeregelung seien bei ihr finanzielle Schwierigkeiten entstanden, insbesondere Liquiditätsprobleme. Um eine Überschuldung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren, wolle sie ihre Geschäftsliegenschaft an der T-Strasse in U._____ verkaufen (VA act. 4). Eine Überschuldung lasse sich im Moment nicht feststellen (VA act. 11). Demzufolge hat die Gesuchstellerin gegenüber der Vorinstanz nicht bestätigt, dass die (in E. 4.1. hievor erläuterten) Voraussetzungen der Konkurseröffnung gegeben seien. - 11 -