3.2. Die Gesuchstellerin machte in ihrer Beschwerde insbesondere geltend, die Eingabe der Revisionsstelle basiere auf der nicht revidierten Buchhaltung des Jahres 2022. Die Zahlen seien demnach nicht gesichert. Wie sich die finanzielle Lage der Gesellschaft zwischenzeitlich verändert habe, werde von der Revisionsstelle nicht aufgezeigt. Dementsprechend könne der provisorische Abschluss des Jahres 2022 keinesfalls als Grundlage für eine Konkurseröffnung dienen. Weiter fehle sowohl eine aktuelle Fortführungsals auch eine Veräusserungsbilanz, ganz abgesehen vom geforderten Prüfungsbericht. Diese Dokumente seien allesamt vorausgesetzt für eine -8-