Es sei eingeräumt worden, dass ein erheblicher Liquiditätsengpass bestehe. Eine eventuelle Übernahme von Personal, Aufträgen und Anlagevermögen durch ein grosses Unternehmen der Baubranche sei erst seit wenigen Tagen ein Thema. Es sei nicht damit zu rechnen, dass bis am 15. August 2024 ein Sanierungsplan vorgelegt werden könne. Um grösseren Schaden für die Gläubiger, u.a. die Arbeitnehmer, abzuwenden, sei gestützt auf die Überschuldungsanzeige der Revisionsstelle vom 11. Juni 2024 der Konkurs über die Gesuchstellerin zu eröffnen.