Der Verwaltungsrat der Gesuchstellerin habe der Revisionsstelle trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung die verlangten Unterlagen wie Aufwertungsberichte für die Liegenschaft, Zwischenabschluss und Jahresrechnung 2023 nicht übergeben. Der Verwaltungsrat habe die Revisionsstelle auch nicht darüber informiert, ob er einen Sanierungsplan erstellt oder die Gläubiger um einen Nachlassvertrag gebeten habe. Zwar habe der Verwaltungsrat nach Eingang der Überschuldungsanzeige einen Treuhänder zur Unterstützung und Vertretung beigezogen, welcher der Vorinstanz gewisse Erklärungen und mögliche Massnahmen zur Schadenminderung geliefert und in Aussicht gestellt habe.