3. 3.1. Die Vorinstanz führte zur Begründung des angefochtenen Entscheids aus, der Eingabe der Revisionsstelle vom 11. Juni 2024 sei zu entnehmen, dass die Gesuchstellerin offensichtlich überschuldet sei. Gemäss der Bilanz 2022 stünden Aktiven von Fr. 1'595'895.22 relevantem Fremdkapital (ohne Covid-19-Kredit) von Fr. 1'828'737.96 gegenüber. Der Verwaltungsrat der Gesuchstellerin habe der Revisionsstelle trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung die verlangten Unterlagen wie Aufwertungsberichte für die Liegenschaft, Zwischenabschluss und Jahresrechnung 2023 nicht übergeben.